Mit der neuen EU-Richtlinie CSRD wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2025 für viele Unternehmen zur Pflicht: Sie wird detaillierter, verbindlicher und betrifft mehr Unternehmen als je zuvor. Doch wie sieht ein solcher Bericht konkret aus?
In diesem Blogbeitrag erklären wir, wie Sie Schritt für Schritt einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, wie Sie ihn richtig aufbauen, welche Bestandteile er enthalten sollte und geben Tipps für eine erfolgreiche Veröffentlichung.
Die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nimmt zu und auch Nachhaltigkeitskommunikation ist seit Jahren fest in Unternehmen verankert. Ab diesem Jahr müssen viele Unternehmen in der EU zudem die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) umsetzen.
Die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die seit 2014 in Kraft ist, verpflichtete bestimmte Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit der neuen CSRD, die 2023 in Kraft getreten ist und nun schrittweise umgesetzt werden muss, werden diese Anforderungen deutlich verschärft.
Ziel der CSRD ist es, EU-weit einheitliche Standards zu schaffen und die Qualität und Vergleichbarkeit der Berichte zu verbessern. Unternehmen müssen detailliert darlegen, wie sich ihr Handeln auf Mensch und Umwelt auswirkt, etwa durch Maßnahmen zur Emissionsminderung oder zur sozialen Verantwortung in der Lieferkette.
EU-weit sind Schätzungen zufolge mittlerweile rund 50.000 Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet.
Was ändert sich 2025 und wer ist betroffen?
Die neue EU-Richtlinie CSRD stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Wir erklären mithilfe unserer Experten, was sich konkret ändert und wer davon betroffen ist.
Alle Änderungen ab 2025 hier nachlesen3 Gründe für die steigende Relevanz sind:
Auch für Unternehmen, die nicht von der CSRD betroffen sind, lohnt sich die Erstellung eines freiwilligen Nachhaltigkeitsberichts.
So zeigt eine Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands, dass freiwillige Berichte viele Vorteile mit sich bringen: Steigerung der Energieeffizienz (75 Prozent), Reduktion des Materialverbrauchs (66 Prozent) und Verringerung von Abfällen (65 Prozent).
Darüber hinaus tragen die Berichte zur Imageverbesserung (88 Prozent), zur besseren Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie (86 Prozent) und zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität (59 Prozent) bei.
Ein Nachhaltigkeitsbericht ist also weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Er schafft Transparenz, informiert Stakeholder über die CSR-Strategie Ihres Unternehmens und dokumentiert Fortschritte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Ab 2025 stehen nun deutlich mehr Unternehmen vor der Herausforderung, detaillierter und umfassender über ihr Nachhaltigkeitsengagement zu berichten. Doch wo fängt man an?
Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts kann zunächst überwältigend wirken, doch es gibt hilfreiche Informationsquellen, die eine erste Orientierung im Informationsdschungel bieten. Einen praktischen Einstieg bieten beispielsweise die 10 Schritte zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der IHK München, die grundlegende Fragen klären und einen strukturierten Leitfaden für den gesamten Prozess bieten.
Generell lässt sich die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts jedoch in drei wesentliche Schritte unterteilen:
Schritt 1: Vorbereitung
Schritt 2: Erstellung
Schritt 3: Prüfung und Veröffentlichung
Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie ein Nachhaltigkeitsbericht sinnvoll aufgebaut ist und welche Bestandteile er enthalten sollte, um sowohl mögliche regulatorische Anforderungen zu erfüllen als auch die Stakeholder zu überzeugen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung: Ein How-to für Unternehmen
Der erste Nachhaltigkeitsbericht kann für viele eine kleine Herausforderung sein. In unserem How-to für Unternehmen zeigen wir die wichtigsten Schritte auf: von der Suche nach Best Practice Beispielen über interne Prozesse bis hin zu den wichtigsten Learlings.
Hier weiterlesen und grundlegende Informationen zum Thema aneignen.Ein Nachhaltigkeitsbericht lebt von seinen Inhalten – sie machen das Nachhaltigkeitsengagement eines Unternehmens greifbar und nachvollziehbar. Dabei geht es nicht nur darum, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch darum, ein umfassendes und ehrliches Bild der Nachhaltigkeitsbemühungen zu vermitteln. An dieser Stelle: Vorsicht vor Greenwashing!
Bislang haben viele Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsstrategie und ihre selbst gesetzten Ziele eher flexibel dokumentiert, etwa als Teil des Geschäftsberichts oder in Form eines separaten Berichts. Diese freiwilligen Berichte boten einen größeren Spielraum in Aufbau und Gestaltung.
Häufig wurden individuelle Kategorien gewählt, um zu definieren, was das Unternehmen unter Nachhaltigkeit versteht und die Fortschritte bei der Zielerreichung darzustellen. Zukünftig wird es jedoch standardisierte Anforderungen an Berichtsformate und -inhalte geben. Dazu gleich mehr.
Eine wichtige Rolle wird dabei auch die Einbindung externer Prüfer (z.B. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) spielen, die die Nachhaltigkeitsberichte künftig auf ihre Richtigkeit prüfen und ihre Ergebnisse veröffentlichen. Diese zusätzliche Verifizierungsebene stärkt die Glaubwürdigkeit des Berichts und erhöht seine Relevanz für die Stakeholder.
Unser Tipp: Prüfende frühzeitig einbinden
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit einem Prüfungsunternehmen auf, um die Anforderungen an Ihren Nachhaltigkeitsbericht klar zu definieren. Klären Sie gemeinsam, welche Berichtsstandards wie erfüllt werden müssen, welche Informationen in den Bericht aufgenommen werden sollen und wie Sie den Prüfprozess effizient gestalten können. Eine enge Abstimmung von Anfang an erleichtert die Umsetzung und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
In diesem Kapitel beleuchten wir aber zunächst die zentralen Bestandteile eines Nachhaltigkeitsberichts und zeigen, wie Sie den steigenden Anforderungen gerecht werden können.
Ein zentrales Element der neuen EU-Richtlinie sind einheitliche europäische Berichtsstandards – die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie stellen sicher, dass Nachhaltigkeitsberichte europaweit vergleichbar und konsistent sind und geben den Rahmen vor, wie Nachhaltigkeitsberichte im Detail aufgebaut und gestaltet sein müssen.
Wenn Sie also zu den rund 50.000 berichtspflichtigen Unternehmen gehören, sollten Sie sich in der Vorbereitungsphase unbedingt einen Überblick über die ESRS-Standards verschaffen. Unter anderem müssen Sie möglicherweise über Ihre Nachhaltigkeitsleistung einschließlich der Lieferkette und des Produktlebenszyklus berichten.
Das erste sektorübergreifende Set von insgesamt 12 Standards ist seit 2024 in Kraft und gliedert sich in zwei allgemein gültige ESRS-Standards (ESRS 1 und ESRS 2) sowie fünf weitere im Bereich Umwelt, vier im Bereich Soziales und einen im Bereich Unternehmensführung. Parallel dazu arbeitet die EU bereits an Set 2.
Während die allgemeinen Anforderungen gemäß ESRS 2 immer zu erfüllen sind, hängt die Berichterstattung zu spezifischen Bereichen von Ihrer Wesentlichkeitsanalyse ab. Die Wesentlichkeitsanalyse legt fest, welche Themen für das Unternehmen und seine Stakeholder relevant sind.
Ein Beispiel: Unternehmen müssen gemäß ESRS E3 über ihre Auswirkungen auf Wasser und Meeresressourcen berichten. Wenn Ihr Unternehmen jedoch eine reine Dienstleistung anbietet, sind diese Themen oftmals für Sie nicht relevant. Daher kann die Berichtspflicht für diesen Bereich entfallen.
Einen hilfreichen Überblick über die ESRS-Standards finden Sie z.B. auf der Website der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Bestandteile eines Nachhaltigkeitsberichts nicht willkürlich gewählt, sondern klar strukturiert sind und auf festgelegten Standards basieren. Daraus ergibt sich auch der Aufbau für Ihren Nachhaltigkeitsbericht.
Der Aufbau eines Nachhaltigkeitsberichts beschreibt die Struktur, die den gesamten Bericht zusammenhält. Ein logischer Aufbau hilft dabei, Informationen übersichtlich zu präsentieren und den Leserinnern und Lesern eine klare Orientierung zu bieten.
Ein Nachhaltigkeitsbericht, der den Anforderungen der CSRD entspricht, ist in erster Linie sachlich und faktenbasiert im Sinne eines Lageberichts aufgebaut. Die Berichterstattung konzentriert sich auf nachprüfbare Daten und Kennzahlen ohne zusätzliche gestalterische Elemente. Wie bereits erwähnt sind aus Gründen der Vergleichbarkeit hierbei sowohl der Inhalt als auch die Struktur des Berichts weitgehend vorgegeben.
Dennoch nutzen viele berichtspflichtige Unternehmen die Möglichkeit, zusätzlich einen nicht prüfungspflichtigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. In diesem sind sie gestalterisch freier und haben die Möglichkeit, ihre Berichte freiwillig um Inhalte zu erweitern, die ihr Engagement noch einmal verdeutlichen.
Zusätzliche Elemente, die die Nachhaltigkeitsbemühungen anschaulich und werbewirksam darstellen können, aber nicht gesetzlich verpflichtend sind, können sein:
Der erste Nachhaltigkeitsbericht ist oft eine Herausforderung. Mit einer Checkliste wird der Prozess überschaubarer und planbarer. Die folgenden 10 Schritte helfen Ihnen, strukturiert und zielgerichtet vorzugehen:
Die Veröffentlichung Ihres Nachhaltigkeitsberichts ist ein entscheidender Schritt, um Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen sichtbar zu machen – nicht nur, wenn Sie zur Offenlegung verpflichtet sind.
Tipps zur Veröffentlichung:
Nachhaltigkeitsbericht erfolgreich verbreiten
Mit den Services von news aktuell erreicht Ihr Nachhaltigkeitsbericht die richtigen Zielgruppen. Nutzen Sie unser leistungsstarkes PR-Verbreitungsnetzwerk, unser Presseportal und unsere weiteren modernen und reichweitenstarken PR-Tools, um Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung wirkungsvoll auf das nächste Level zu heben – national und international.
Mehr über unsere Lösungen für Ihre Kommunikation erfahrenVerpflichtungen zur Veröffentlichung nach der CSRD
Für Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive fallen, gibt es klare Vorgaben zur Veröffentlichung. Diese sind einzuhalten, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen:
Einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und gesetzlichen Anforderungen zur Veröffentlichung Ihres Nachhaltigkeitsberichts finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist mehr als eine lästige Pflicht – sie bietet die Chance, Ihr Unternehmen zukunftsfähig auszurichten und sich im Wettbewerb zu positionieren. Nachhaltigkeitskommunikation schafft Transparenz, dokumentiert Verantwortung und macht Unternehmenswerte nach innen und außen sichtbar.
Die neue EU-Richtlinie CSRD fordert viele Unternehmen heraus, bietet aber auch die Chance, klare Nachhaltigkeitsziele zu definieren und deren Umsetzung überzeugend zu kommunizieren. Nutzen Sie daher Ihren Nachhaltigkeitsbericht als starkes Kommunikationsinstrument, um Ihre Position als verantwortungsbewusstes und innovatives Unternehmen zu stärken und Nachhaltigkeit langfristig zu implementieren.